Auszeichnung beim Umwelt + Klimapakt Bayern!

Auszeichnung beim Umwelt + Klimapakt Bayern durch Thorsten Glauber, Bayrischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz

 

Unsere Umwelt- und Klimapakt-Leistungen

 

Energieeinsparung:

Nutzung der Abwärme aus der Destillerie zu Heizzwecken. Regelmäßige Information der Mitarbeiter über Energieeinsparung im Betrieb. Einsatz von LED-Leuchtmittel bei min. 95 % der Leuchtkörper. Nutzung von Tageslicht (z.B. Prismen, Lichtwellenleiter, Lichtkuppeln). Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhr oder Dämmerungsschalter für Leuchten. Lichtplanung unter Energieeinspargesichtspunkten.

Steigerung der Energieeffizienz:

Modernisierung des Heizungssystems/Austausch des Wärmeerzeugers. Investitionsmaßnahme in eine energieeffiziente Querschnittstechnologie nach BAFA. Regelmäßige Leckageprüfung. Senkung des Druckniveaus auf das Minimum.

Verminderung der CO2-Emissionen:

Betrieb einer Photovoltaikanlage. 100 % Inanspruchnahme von Ökostrom.

Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft:

Einsatz wassersparender Anlagentechnik. Sonstige effektive organisatorische und techn. Maßnahmen zur Einsparung von Trinkwasser (z.B. wasserlose Urinale, berührungslose Wasserhähne). Erarbeitung eines betrieblichen Abfallvermeidungskonzeptes. Erhöhung der Ressourceneffizienz durch Optimierung des Materialeinsatzes (Mindestens 2 % Materialeinsparung). Einsatz von recyclingfähigen Verpackungen, ressourcenschonende Produktion und Maßnahmen im Betrieb.

Sicherung einer umweltgerechten Mobilität:

Nur noch reine Elektrofahrzeuge als Geschäftswagen. Durchführung einer Fuhrparkanalyse mit Schwerpunkt Elektromobilität. Umstellung von mindestens 20 % des Fuhrparks auf alternative Antriebe. Es wird mindestens ein Fahrzeug mit Hybrid- oder Erdgasantrieb eingesetzt. Bereitstellung von Dienstfahrrädern für Mitarbeiter. Installation einer Ladesäule für Elektromobilität.

Förderung des Naturschutzes und der Biodiversität:

Bienenprojekt und Streuobstwiese. Ausgleichsflächen. Jährliche Baumpflanzaktion.

Verringerung des betrieblichen Einsatzes besonders umweltschädlicher Stoffe z.B. durch die freiwillige Einführung umweltschonender Ersatzstoffe:

Reduktion von wassergefährdenden Betriebs- und Hilfsstoffen um 30 %.